OMEGAS® Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Kranke Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen.
Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Trainer teilnehmen und müssen ein Schutzhöschen tragen und Apfelessig einnehmen.
§2 Haftung des Teilnehmers
Der Hundehalter hat die Anweisungen des Trainers einzuhalten, andernfalls tritt er selbst für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Für Gruppenstunden gelten die Gruppenstunden-Regeln, welche bei jeder Buchungsbestätigung per Mail dem Teilnehmer zugänglich gemacht werden.
§3 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse / Termine / Produkte bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an.
Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch OMEGAS zustande.
§4 Bezahlung
Die Gebühr ist bei Anmeldung spätestens 2 Tage vor dem Beginn fällig. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich OMEGAS die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§5 Rücktritt / Storno durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zu 48 Stunden vor Beginn der Leistung bei Einzelstunden und bis zu 2 Wochen vor dem nächsten Monatszyklus bei Monatsabo´s (Gruppenstunden) den Termin stornieren und einen Ersatztermin buchen. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 30 Tage vor Beginn möglich. Der Rücktritt hat persönlich per Telefon oder Schriftform zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim OMEGAS.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
§6 Rücktritt durch OMEGAS
OMEGAS kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
§7 Haftung von OMEGAS
OMEGAS ist bei der VGH Versicherung voll versichert inkl. bis zu 2 helfenden Personen. Die
Anweisungen des Trainers sind daher stehts zu befolgen! OMEGAS haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
§8 Copyright
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§9 Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und
Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.
§10 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§12 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§13 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Soltau