Beschreibung
Die Abnahme der praktischen Sachkundeprüfung (auch Hundeführerschein genannt) gemäß dem niedersächsischem Hundegesetz.
In der praktischen Prüfung muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er den Hund richtig einschätzen und gefährliche Situationen erkennen und verhindern kann.
Ab Einzug Deines Hundes hast Du dann ein Jahr, um die praktische Prüfung, abzulegen.
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